12. Jan.
2010
Rechtliches
Verfasser cc • Tags: Rechtliches
Bauherr ist die Baugruppe selbst.
Wir wollen dabei jedoch Hilfestellung leisten.
Und haben einige Vorschläge.
Wir wollen dabei jedoch Hilfestellung leisten.
Und haben einige Vorschläge.
1.) Die einfachste Form ist: die Teilnehmer der Baugruppe organisieren sich als "Wohnungseigentümer", und schliessen dazu einen Wohnungseigentümer-Vertrag.
Dies ist üblich und bekannt in Wien, und eröffnet v. a. das einfache Ausscheiden, sollte das gewünscht werden.
Achtung: Verträge sind für den Konfliktfall da.
Und eine Baugruppe soll jahrzehntelang halten, da kann es zu Veränderungen kommen. Diese klar zu regeln, dafür gibt es diese Verträge.
2.) Ein zweiter Vertrag wird zwischen der Baugruppe und einem Bauträger bzw. einem Generalunternehmer geschlossen, der den Bau abwickelt.
Hier spielt ein Architekt, der das Vertrauen der Baugruppe hat, eine zentrale Rolle.
Speziell für diesen Vertrag ist es unbedingt notwendig, einen Juristen beizuziehen.
3.) Der dritte Vertrag wird zwischen der Baugruppe und dem Liegenschafteigentümer geschlossen.
Dieser Baurechtsvertrag beinhaltet das Baurecht und den dafür zu entrichtenden Preis.
4.) Schließlich muss sich die Baugruppe noch überlegen, in welcher Form sie das Haus verwalten will, und ob sie sich einer professionellen Hausverwaltung bedienen möchte.


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Diese Grafik veranschaulicht die Rechtskonstruktion, die wir empfehlen.
Natürlich gibt es auch andere rechtliche Konstruktionen.
So kann die Baugruppe einen gemeinnützigen Verein gründen, der Bauherr ist, und dann an seine Mitglieder vermietet.
Die Sargfabrik in Wien 14 hat diesen Weg gewählt.
Dies ist üblich und bekannt in Wien, und eröffnet v. a. das einfache Ausscheiden, sollte das gewünscht werden.
Achtung: Verträge sind für den Konfliktfall da.
Und eine Baugruppe soll jahrzehntelang halten, da kann es zu Veränderungen kommen. Diese klar zu regeln, dafür gibt es diese Verträge.
2.) Ein zweiter Vertrag wird zwischen der Baugruppe und einem Bauträger bzw. einem Generalunternehmer geschlossen, der den Bau abwickelt.
Hier spielt ein Architekt, der das Vertrauen der Baugruppe hat, eine zentrale Rolle.
Speziell für diesen Vertrag ist es unbedingt notwendig, einen Juristen beizuziehen.
3.) Der dritte Vertrag wird zwischen der Baugruppe und dem Liegenschafteigentümer geschlossen.
Dieser Baurechtsvertrag beinhaltet das Baurecht und den dafür zu entrichtenden Preis.
4.) Schließlich muss sich die Baugruppe noch überlegen, in welcher Form sie das Haus verwalten will, und ob sie sich einer professionellen Hausverwaltung bedienen möchte.


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Diese Grafik veranschaulicht die Rechtskonstruktion, die wir empfehlen.
Natürlich gibt es auch andere rechtliche Konstruktionen.
So kann die Baugruppe einen gemeinnützigen Verein gründen, der Bauherr ist, und dann an seine Mitglieder vermietet.
Die Sargfabrik in Wien 14 hat diesen Weg gewählt.


